Compliance
Proaktive Compliance-Risikosteuerung
Mit Blick auf das regulatorische Umfeld identifiziert Compliance bevorstehende Risiken und Herausforderungen und steuert diese aktiv im Einklang mit der Risikobereitschaft und den strategischen Zielen des Konzerns. Schwerpunkte sind die Bekämpfung von Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung, die Einhaltung von Sanktionen und Embargos, die Einhaltung der Kapitalmarkt-Compliance und die Bekämpfung von Betrug, Bestechung und Korruption sowie die Beachtung von menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken in Lieferketten gemäß der in der Menschenrechtsposition der Commerzbank festgelegten Grundsätzen.
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Zu den Kernaufgaben von Compliance gehört die Erfüllung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher (regulatorischer) Anforderungen zur Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neben lokal gültigen Gesetzen, regulatorischen Vorgaben sowie Industriestandards werden international anerkannte Standards, darunter die Empfehlungen der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF) sowie der „Wolfsberg Anti-Money Laundering Principles“ , berücksichtigt.
Sanktionen und Embargos
Compliance stellt sicher, dass die für die Commerzbank maßgeblichen Finanz- und Wirtschaftssanktionen sowie die ergänzenden regulatorischen Anforderungen eingehalten werden.
Kapitalmarkt-Compliance
Compliance ist verantwortlich für die frühzeitige Erkennung von Compliance-Risiken bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, welche die Integrität und damit den Erfolg der Bank gefährden könnten. Durch die Kontrolle dieser Risiken werden diese im Interesse aller Beteiligten angemessen reduziert und möglichst verhindert.
Betrug und Antikorruption
Der Commerzbank-Konzern trifft umfassende Vorkehrungen, damit Kunden und Mitarbeiter nicht Opfer oder Teil betrügerischer Handlungen werden, und schützt ihre Produkte und Prozesse vor Missbrauch. In allen Bereichen setzen wir uns mit Nachdruck für eine präventive Betrugsbekämpfung ein. Mit umfangreichen Maßnahmen verfolgen wir eine Nulltoleranzpolitik, um wirtschaftskriminelle Handlungen zu verhindern, aufzudecken und adäquat zu beantworten.
Menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Die Commerzbank ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten bewusst. Daher verpflichtet sie sich, diese in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in ihrer Lieferkette zu achten und Betroffenen von Menschenrechts- und Umweltrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Jede Person, die potenziell von Menschenrechts- oder Umweltrechtsverletzungen im Geschäftsbereich der Commerzbank AG oder innerhalb der Lieferketten betroffen ist, kann Hinweise über das Hinweisgebersystem abgeben, gleichgültig, ob diese Verletzungen im Inland oder Ausland geschehen.
Interessenkonfliktmanagement
Weltweit ist die Commerzbank in zahlreichen Geschäftsfeldern tätig und kann ihren Kunden ein großes Portfolio an Finanzdienstleistungen anbieten. Wenn sich geschäftliche Interessen der Commerzbank, ihrer Kunden oder Lieferanten gegenüberstehen, kann dies jedoch auch zu Konfliktsituationen führen. Mit dem Ziel, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und Konfliktsituationen angemessen zu lösen, hat die Commerzbank ein System zum Interessenkonflikt-Management eingeführt. So setzt die Commerzbank im Geschäft mit Firmenkunden ein Conflict-of-Interest-Tool (COI-Tool) ein. Die standardisierte Vorgehensweise und Dokumentation machen die COI-basierten Entscheidungen auch für unabhängige Dritte transparent und nachvollziehbar.
Ihre Mithilfe ist gefragt
Der Commerzbank-Konzern bekennt sich in seinen Unternehmenswerten zu integrem Verhalten und sucht eine offene Kommunikation mit seiner Kundschaft, Mitarbeitenden und Dritten. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, Fehlverhalten einerseits vorzubeugen und andererseits zu ahnden. Haben Sie Hinweise auf Verstöße gegen gesetzliche, regulatorische oder interne Anforderungen im Zusammenhang mit der Commerzbank, dann möchten wir Sie dazu ermutigen, uns diese über das Hinweisgebersystem (Business-Keeper-Monitoring-System - BKMS) mitzuteilen. Auch Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können hierüber abgegeben werden. Ihre Meldung kann namentlich oder anonym erfolgen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten berücksichtigen.
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